Papierführerschein: Umtauschfristen
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Bei Papierführerscheinen (grau oder rosa) entscheidet dein Geburtsjahr über die Umtauschfrist, nicht das Ausstellungsjahr. Die meisten Fristen sind bereits abgelaufen. Du kannst aber weiterhin problemlos umtauschen. Bei Papierführerscheinen, die nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurden, brauchst du eine Karteikartenabschrift.
Wichtig: Fristen größtenteils abgelaufen
Die meisten Fristen für Papierführerscheine sind bereits vorbei. Du kannst aber weiterhin normal umtauschen, ohne Zusatzgebühren oder Prüfung.
Was bei verpasster Frist passiert →| Geburtsjahr | Umtauschfrist bis |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953–1958 | 19. Juli 2022 (abgelaufen) |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 (abgelaufen) |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 (abgelaufen) |
| ab 1971 | 19. Januar 2025 (abgelaufen) |
Karteikartenabschrift nötig?
Wenn dein Papierführerschein nicht an deinem aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, brauchst du eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde. Das dauert 2-4 Wochen.
So beantragst du sie →Frist berechnen und Unterlagen prüfen
Nutze den Rechner, um deine genaue Frist zu ermitteln und eine Checkliste zu erhalten.
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